Es war ein bizarres Schauspiel, was sich in der letzten
Ratssitzung vor der Sommerpause ereignete.
Auf Antrag der Grünen-Fraktion wurde die
Wahl der ehrenamtlichen Richter am Trierer Verwaltungsgericht in einem dreistündigen
Abstimmungsmarathon einzeln und geheim durchgeführt.
Einziges Ziel dieses noch nie
dagewesenen Verfahrens war es, unsere
Stadträtin Christa Kruchten-Pulm als Richterin zu verhindern.
Schon in der vorausgegangenen Sitzung des Dezernatsausschusses V wurde sie von
der Vorschlagsliste des Stadtvorstands mit der Begründung abgewählt, als AfD-Mitglied
stünde sie nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung.
Dieser Beschluss wurde jedoch vom zuständigen Dezernenten
als rechtswidrig einkassiert, weil es nicht zulässig ist, Bewerber wegen ihrer Parteizugehörigkeit abzulehnen.
Das hinderte die Ratsmehrheit nicht daran, die gleiche Entscheidung, jetzt unter Verzicht
auf die Angabe von Gründen, in der Stadtratssitzung erneut zu treffen. Ein durchschaubarer
Taschenspielertrick, um das von der Verwaltung als eindeutig ungesetzlich eingestufte Handeln zu verschleiern.
Nicht nur rechtlich, sondern auch politisch gesehen ist dies ein Skandal.
Christa Kruchten-Pulm, eine in Trier bekannte und geschätzte Geschäftsfrau, war über 30 Jahre
lang Mitglied der CDU, gehört seit 2014 dem Stadtrat an und wirkte schon bisher als ehrenamtliche
Richterin an verschiedenen Gerichten mit.
Vom Landtag wurde sie sogar in
den Richterwahlausschuss für das Verwaltungsgericht Trier gewählt.
Nie hat es eine Beanstandung hinsichtlich ihrer Person oder
gar Anlass für Zweifel an ihrer demokratischen Gesinnung gegeben.
Auch auf konkrete Nachfrage in der Ratssitzung hin konnte
niemand irgendwelche sachlichen Einwände gegen ihre Nominierung vorbringen.
Es ist daher ehrabschneidend, ja verleumderisch, Frau Kruchten-Pulm öffentlich
und ohne jede Begründung als Verfassungsfeindin zu diffamieren.
Aus durchsichtigen parteipolitischen Motiven wurde hier vorsätzlich
und wider besseres Wissen Rufmord an einer verdienten Ratskollegin begangen.
Ein solches Verhalten kann man nur als infam und schäbig bezeichnen.
Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen,
um gegen diesen aus unserer Sicht rechtswidrigen Beschluss vorzugehen.
Unabhängig davon ist eines klar: Sich selbst, dem Trierer Rat und letzten Endes
auch der Demokratie haben die Verantwortlichen mit dieser Entscheidung einen Bärendienst erwiesen.
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