In der Stadtratssitzung am 17. September hatten wir beantragt, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter in der Stadt Trier zu prüfen. Ein solches Verbot wurde in der jüngsten Vergangenheit von zahlreichen deutschen Kommunen erlassen, um Igel und andere Kleintiere zu schützen, die immer wieder zu Opfern der rotierenden Messer in diesen Geräten werden. Die Bilder, die sich im Netz von schwer oder gar tödlich verletzten Igeln finden, können eigentlich niemanden kalt lassen, der ein Herz für Tiere hat.
Offensichtlich gilt dies für die große Mehrheit des Trierer Stadtrates nicht. Wurde unser Antrag doch mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Grüne, SPD, FDP und Freie Wähler hielten es noch nicht einmal für nötig, diese Ablehnung zu begründen. Die CDU-Fraktion monierte, ein pauschales Verbot ignoriere die fortgeschrittene Technik vieler Roboter, die in der Lage sei, Kleintiere zu erkennen und zu umfahren. Außerdem sei eine solche Maßnahme nicht kontrollierbar, treffe vor allem Berufstätige und greife „bevormundend“ in das Privateigentum und die Freiheit der Bürger ein.
Alle diese Argumente sind falsch. Zum einen hat eine Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung erst kürzlich ergeben, dass viele der im Handel erhältlichen Mähroboter zwar damit werben, Tieren und insbesondere auch Igeln auszuweichen, dies in der Praxis aber nicht tun. Zudem sind noch zahlreiche ältere Modelle in Betrieb, die nicht über entsprechende Sicherheitsstandards verfügen. Auch von einem spürbaren Freiheitseingriff kann nicht die Rede sein. Nahezu alle Mähroboter sind zeitlich programmierbar und können daher auch in Abwesenheit ihres Besitzers eingesetzt werden. Im Übrigen ist es angesichts des zu schützenden Gutes durchaus zumutbar, diese Geräte nicht nach Einbruch der Dunkelheit einzusetzen.
Dass eine Kontrolle kaum möglich ist, haben wir in unserem Antrag selbst eingeräumt. Aber das ist auch bei anderen Regelungen wie etwa der Baumschutzsatzung der Fall und kann kein Grund sein, auf solche Schutzmaßnahmen vollständig zu verzichten – gerade im Blick auf die sicherlich bewusstseinsbildende Wirkung bei den meisten Grundstückseigentümern.
Wir sind davon überzeugt, dass die Ablehnung unseres Antrags nicht aus sachlichen Gründen erfolgt ist, sondern weil er von der „falschen“ Fraktion kam. Offensichtlich ist selbst der Tierschutz weniger wichtig als die fragwürdige Ausgrenzungsstrategie, die im Stadtrat uns gegenüber seit Jahren praktiziert wird. Einfach nur traurig.
Ihre Fraktion Die Demokraten
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